Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33

 

 

Home
Übersicht

Keine Sicherheit bei Biogasanlagen - BBU stellt klare Forderungen auf

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Debatte über die Sicherheit von Biogasanlagen hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) klare Forderungen gestellt. Ein Führerschein für Biogasanlagen-Betreiber, ein verbessertes Regelwerk und ein Moratorium für die Genehmigung von neuen Biogasanlagen sind zentrale Elemente, damit grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU, der auch Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist, erklärt hierzu: „Seit Jahren stellt die Kommission für Anlagensicherheit fest, dass ein Großteil der von Sachverständigen geprüften Biogasanlagen sicherheitstechnisch bedeutsame Mängel aufweist. Zudem kommt es bei Biogasanlagen immer wieder zu Ereignissen wie Bränden, Explosionen oder der Freisetzung giftiger oder umweltgefährdender Stoffe. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die mangelnde Fach- und Sachkunde der Betreiber. Während jeder Fahrer eines PKW einen Führerschein vorweisen muss, gibt es für Betreiber von Biogasanlagen nichts Vergleichbares. Ein verbindlicher „Biogasanlagen-Führerschein“ für Betreiber bzw. für das verantwortliche Personal ist unerlässlich, damit die verantwortlichen Personen die entsprechende Eignung für den Betrieb der Biogasanlagen besitzen und nachweisen.“

Kalusch hatte diese Forderung bereits in der NDR-Sendung panorama 3 am 16.10.2012
http://www.ndr.de/regional/biogas275.html erhoben. Weiterhin hält das BBU-Vorstandsmitglied ein schnelles Handeln bei der Änderung des technischen Regelwerks für erforderlich: „Das bisherige Regelwerk ist unübersichtlich und zersplittert. Dies muss sich noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ändern. Wir brauchen eine Biogasanlagen-Verordnung und eine Technische Regel Anlagensicherheit (TRAS) zu Biogasanlagen. Mit der Biogasanlagen-Verordnung würden die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen im Normalbetrieb und ein Teil der Sicherheitsaspekte abgedeckt. Eine TRAS würde die Sicherheitsaspekte zudem umfassend abdecken.“

Bis das Regelwerk neu geordnet ist, fordert der BBU ein Moratorium für die Neugenehmigung von Biogasanlagen. Würde kein Moratorium ausgesprochen, würde eine nicht mehr absehbare Altanlagenproblematik entstehen, die die Vollzugsbehörden der Länder nur noch schwer bewältigen könnten.

Umwelt- und sozialpolitisches Engagement unterstützen!
Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.